Dänemark
Dänemark ist sicherlich eines der beliebtesten Urlaubsländer für den Urlaub mit dem Hund. Lange, einsame Strände, Seen und Wälder bieten die ideale Kulisse für ausgedehnte Spaziergänge, Fahrradtouren und Entspannung.
Doch auch das bekannte Legoland, die Insel Bornholm mit ihrem Mittelmeerklima und zahllose Städte wie z.B. Kopenhagen bieten sich für einen Besuch an.
Durchstöbern Sie das Online-Angebot unserer Partner und suchen Sie konkret nach dem gewünschten Reisetermin, Preislage, Ausstattung und natürlich nach Häusern, die Haustiere erlauben (Häkchen nicht vergessen!).
Eine Buchung können Sie ebenfalls online tätigen, aber selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an uns wenden.
Und natürlich bekommen Sie wie auf der Seite Gratisfutter versprochen, das Hundefutter für die Urlaubszeit gratis von unserem Partner Happy Dog!
Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können! Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Hinweise im Anschluß.
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Dancenter
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Novasol
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Dansommer
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Einreisebestimmungen
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Es gelten die Miet- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Klicken Sie hier für mehr Informationen für das Gratis-Hundefutter, daß Sie für die Urlaubszeit von unserem Partner “Happy Dog” bekommen!.
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Allgemeine Hinweise
Hunde
Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark finden Sie hier.
Kennzeichnung
Bitte beachten Sie, daß das dänische Hundegesetz es erlaubt, einen Fundhund nach 3 Tagen ohne weiteres einzuschläfern! Da man in Dänemark kein flächendeckendes System mit Tierheimen hat wie in Deutschland, wird dies auch häufig durchgeführt.
Achten Sie daher unbedingt darauf, daß Ihr Hund gechipt oder tätowiert ist (für die Einreise ohnehin vorgeschrieben) und dies auch bei TASSO e.V. zusammen mit Ihren Kontaktdaten gemeldet wird. Diese Registrierung ist kostenlos und nur so kann die dänische Polizei feststellen, daß der Hund aus dem Ausland stammt und Sie als Halter via Tasso ausfindig machen.
Eine Chippung ohne Registrierung ist sinnlos!
Nach der Registrierung erhalten Sie von Tasso eine Plakette für das Halsband (ähnlich der Hundemarke), so daß Finder sofort wissen, wo sie Informationen zum Hund finden können.
Hunde am Strand An Stränden gelten die gleichen Regeln wie oben erwähnt. In der Sommersaison müssen Hunde an Stränden immer an der Leine geführt werden. An vielen Plätzen können jedoch vom 1. Oktober bis 31. März Hunde ohne Leine laufen. An bestimmten Stränden sind Hunde immer verboten. Auf diese Regelung wird durch die entsprechenden örtlichen Hinweise verwiesen, auf diese sollten Sie immer achten. Und vergessen Sie den Plastikbeutel für den anfallenden Hundekot nicht.
Hunde auf dem Land Überall auf dem Land gelten die folgenden wichtigen Regeln: Immer die örtlichen Hinweise beachten, die darauf hinweisen, ob der Hund an der Leine geführt werden muss oder frei herumlaufen darf. Wenn Sie keine Hinweise diesbezüglich sehen, heißt das in der Regel, dass es nicht erlaubt ist, Hunde frei laufen zu lassen.
Dänemark hat spezielle Hundewälder und andere grüne Bereiche, wo Hunde sich ohne Leine austoben können. Diese Wälder sind ausgezeichnete Orte, wo sich Tiere und Menschen treffen können. Diese Freiheit bringt es mit sich, dass zahllose tolle Ausflüge gemacht werden, die für Hunde wie für Menschen zu neuen Bekanntschaften führen. Aber bitte denken Sie daran: Sie sind für Ihren Hund ohne Leine verantwortlich.
Informationen und eine Karte der Hundewälder finden Sie hier (dänisch).
Es gibt 3 verschiedene Schilderarten:
Hund in rotem Kreis, roter Balken durch den Kreis = Hunde sind hier nicht erlaubt Angeleinter Hund in rotem Kreis = Hunde sind erlaubt, müssen aber an der Leine geführt werden Weißer Hund auf schwarzem Grund = Hunde können unter Aufsicht (!) ohne Leine laufen
Tierärztliche Versorgung Bevor Sie in den Urlaub starten, schauen Sie sich bitte die folgenden Internetseiten an:
Notdienst der Tierärzte (nur auf dänisch) NetVet.net (englisch) www.ddd.dk Geben Sie die Postleitzahl Ihrer Ferienadresse ein. Sie erhalten dann eine Liste der Tierärzte und Tiernotfallpraxen an Ihrem Urlaubsort.
Verkehrsunfälle Wenn Sie in die unglückliche Situation kommen und ein Tier angefahren haben, rufen Sie unter der Telefonnummer 70 10 20 30 beim Falck Rettungsdienst an. Die Tierambulanz kommt sofort und bringt das verletzte Tier zu einem Tierarzt – Ihnen entstehen dabei keine Kosten.
Der dänische Tierschutzverband und der Falck Rettungsdienst haben eine Zusammenarbeit vereinbart, um wildlaufenden und herrenlosen Tieren bei einem Unfall kostenlos zu helfen. Diese Allianz bedeutet schnelle und professionelle Hilfe und in vielen Fällen können Tiere gerettet und nach der Behandlung freigelassen werden. In Fällen, wo das Tier nicht überleben kann, wird ein Tierarzt es aus seiner Situation befreien.
Denken Sie daran! Mit dieser nationalen Allianz bekommen Tiere professionelle Hilfe und für die Menschen, die ein verletztes Tier finden, entstehen keine Kosten. Wenn Sie ein verletztes Tier gefunden haben, sollten Sie nicht zögern. Stellen Sie anhand der Landkarte fest, wo genau das Tier sich befindet und rufen Sie den Falck Rettungsdienst unter Telefon 70 10 20 30 an – die Leitung steht 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Allgemein
Einreisedokumente Bei der Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (bei Einreise mind. noch 3 Monate gültig) mitzuführen. Kinder brauchen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild), wenn sie nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Seit dem Beitritt Dänemarks zum Schengener Abkommen (März 2001) entfallen die Ausweiskontrollen an den dt./ dän. Grenzen. Alle Grenzübergänge können rund um die Uhr passiert werden.
Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark
Einfuhr-/Zollbedingungen Alle Waren für den persönlichen Gebrauch während des Urlaubs können aus Deutschland zollfrei eingeführt werden. Eine mengenmäßige Begrenzung besteht lediglich bei hochprozentigem Alkohol (über 22%) und Tabakwaren. Jede Person über 17 Jahren darf einmal pro 24 Stunden zoll- und abgabenfrei einführen: 1,5 Liter hochprozentigen Alkohol und 300 Zigaretten (oder 150 Zigarillos/75 Zigarren/400 g Tabak). Bei der direkten Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten andere Bestimmungen.
Autofahrer Bei der Einreise mit dem Auto benötigen Sie einen gültigen Führerschein, Ihren KFZ-Schein (Zulassung) sowie ein Nationalitätszeichen (D-Schild), wenn das Auto keine Euro-Nummernschilder hat. Die „Grüne Versicherungskarte“ ist nicht obligatorisch.
Seit dem 01.05.2004 beträgt die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf dänischen Autobahnen 130 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat ebenso wie falsches Parken hohe Strafen zur Folge.
Für deutschsprachige Touristen hat der ADAC einen Dienst eingerichtet, den Sie täglich von 8.30 – 18 Uhr erreichen.
ADAC Auslandsnotruf c/o Falck Euro-Service Boulevarden 66 · DK-7100 Vejle Tel. 0045-79 42 42 85 Fax 0045-75 72 78 79
Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet.
Feuerwerk/Silvesterknaller: Die Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es besteht aber die Möglichkeit, Feuerwerks- und Knallkörper nach dem landesüblichen Standard zu Silvester direkt vor Ort zu kaufen.
Medizinische Hinweise
EU-Bürger und Bürger von Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben einen Anspruch auf medizinische Erstversorgung. Als Nachweis des Behandlungsanspruches ersetzt seit dem 01.06.2004 eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) das früher übliche Formblatt E 111. Während insbesondere die Notfallbehandlung in Krankenhäusern nach Vorlage der Krankenversicherungskarte kostenlos erfolgt, ist die Behandlung in Arztpraxen häufig direkt zu bezahlen und anschließend mit der deutschen Krankenversicherung abzurechnen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufendhaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
In Teilen des Landes (Bornholm) kommt es April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/ Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Strafrechtliche Bestimmungen
Waffen unterliegen grundsätzlich einem Einfuhrverbot. Eine Ausnahme besteht für Jagd- und Sportwaffen sowie für die dazugehörige Munition bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist der europäische Waffenpass, in dem die betreffende Waffe eingetragen ist, sowie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb in Dänemark.
Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten.
Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.
Geld Dänemark gehört noch nicht der EURO-Zone an. Münzeinheit ist weiterhin die Dänische Krone (DKK od. Dkr.). 1 Krone = 100 Øre = ca. 0,13 € (1 € = ca. 7,45 DKK). Im Umlauf sind Banknoten zu 1.000, 500, 200, 100 und 50 Kronen. Münzen: 20, 10, 5, 2 und 1 Krone sowie 50 und 25 Øre.
Auf der Seite Wechselkurse können Sie Kronen-Beträge in Euro umrechnen.
Banken können das Einwechseln von großen ausländischen Banknoten ablehnen. Eine Wechselgebühr in Höhe von DKK 20 bis 35 wird bei jedem Umtausch ungeachtet der Höhe des Betrages erhoben. Die Ein- und Ausfuhr von dänischen und ausländischen Banknoten, Reiseschecks und anderen Zahlungsmitteln ist unbegrenzt. Mit EC-, Master-, Cirrus-, Spar- und Visacard können Sie an Geldautomaten rund um die Uhr Geld abheben. Kreditkarten und Reiseschecks werden von allen Geldinstituten sowie vielen Hotels, Restaurants und größeren Geschäften akzeptiert.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Königreich Dänemark:
Tysklands Ambassade Stockholmsgade 57 DK-2100 Kopenhagen Ø Tel. 0045-35 45 99 00 Fax 0045-35 26 71 05 Homepage
Botschaft des Königreichs Dänemark in der Bundesrepublik Deutschland:
Kgl. Dänische Botschaft Postfach 30 12 45 D-10722 Berlin Tel. 030-50 50 20 00 Fax 030-50 50 20 50 Homepage
Quelle:
Dänisches Fremdenverkehrsamt Tel.: 040-32 02 10 Fax 040-54 76 10-26/-27/-28 Internet
Aktuelle Informationen finden Sie auch immer auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Stand: Sommer 2009 - Alle Angaben ohne Gewähr

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