Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.
Es gilt wie für die Einfuhr in Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Folgende Bestimmungen müssen erfüllt werden:
- Genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip);
- gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);
- Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde.
Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris, erforderlich.
Die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (wie Pitbulls, Boerboels und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind) nach Frankreich ist verboten. (Achtung: Dies zählt auch für American Staffordshire Terrier und “Staffordshire Terrier” ohne FCI- anerkannte Papiere, demnach auch für deren Mixe!) Eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten reichen nicht aus!
Hunde der 2. Kategorie Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. (Die Papiere des Hundes sollten immer mitgeführt werden!)
Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch.
Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
ACHTUNG!
Offiziell sind Hunde am Strand nicht gestattet.
Wenn Ihnen Ihr Hund entlaufen ist: Von Deutschland aus: Tel: 0033- 1 49 93 30 30 Innerhalb Frankreichs: Tel: 01 49 93 30 30
Quelle: Französische Botschaft (01.07.2008)
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!
Hier finden Sie unser Unterkunftsangebot für Frankreich.

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