Urlaub mit Hund

Italien

Italien mit seinen Bergen, den Ebenen, Stränden, Inseln und dem Meer ist ein nicht nur von der Natur gesegnetes Land sondern bietet auch noch in den kleinsten Dörfern historische Gebäude und jahrtausende-alte Kultur.

18 Nationalparks, 89 Regionalparks, 47 Sumpfgebiete, 7 Meeresreviere und hunderte von regionalen und staatlichen Revieren warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Dazu gehört z.B. der Park der Abruzzen, Gran Paradiso, die Monti Sibillini, der Vesuv, der Toskanische Archipel, die Wälder des Casentino und viele weitere Regionen.

Und wußten Sie, daß lt. der UNESCO mehr als die Hälfte des weltweiten historischen und künstlerischen Erbes sich in Italien befindet? Natürlich sind Städte wie Rom, Pisa, Florenz und Mailand mit alle ihren Museen und architektonischen Schätzen allen ein Begriff, doch auch in den kleineren Städten und Dörfern gibt es oft viele Erinnerungen an vergangene Epochen.

Genießen Sie einen Cappuccino in einem der vielen Straßencafés, genießen Sie den Sonnenschein und nehmen Sie die unvergleichliche Atmosphäre Italiens in sich auf.
 

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     Il Rustico               Casa Lucertola
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Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Einreisebestimmungen

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Allgemeine Hinweise

Leinenpflicht

Hunde müssen in Italien  ab April 2009 an der Leine geführt werden.
Die Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein.
Demnach müssen ausziehbare Leinen zu blockieren sein, um die festgelegte Länge auch einzuhalten zu können.

Autofahren

Bitte beachten Sie, daß auf vielen Strecken Mautgebühren erhoben werden. Auch gibt es in einigen Städten wie z.b. Mailand oder Bologna eine City-Maut.

Auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften muß auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

Eine reflektierende Warnweste muß mitgeführt und getragen werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften am Straßenrand aussteigt.

Strand

Bitte beachten Sie, daß das beliebte Reservieren von Strandplätzen mit Handtüchern etc., z.B. am frühen Morgen, um die Plätze zu sichern, mit hohen Geldstrafen belegt wird!

Hundestrände

Transportbestimmungen für Tiere

AUTO
Die Strassenverkehrsordnung schreibt vor, dass Hunde und Katzen auf dem Rücksitz reisen dürfen, wenn dies kein Hindernis bzw. Gefahr für das Fahren darstellt. Wenn mehrere Tiere gleichzeitig mit dem Auto befördert werden, empfiehlt sich der mit einer stabilen Trennwand versehene hintere Fahrzeug­raum. Die Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Vorschrift liegt zwischen 50 und 200 Euro.

BAHN
Die Tiere dürfen mit ihren Besitzern kostenlos reisen, wenn sie in Käfigen oder ähnlichen Behältnissen mit einer Abmessung von 70x50x30 cm untergebracht sind. In Zügen ist der Hund an der Leine zu führen zudem muss ein Maulkorb angelegt werden. Für Blindenhunde gelten andere Vorschriften.

FLUGZEUG
Im Flugzeugraum dürfen nur Tiere reisen, die ein Gewicht von max. 8-10 kg aufweisen und in entsprechenden Käfigen untergebracht sind. Eine Flugkarte für nationale Flüge kostet ca. 20 Euro. Grosse Hunde reisen im luftverdichteten Laderaum.

SCHIFF
Viele Schifffahrtsgesellschaften gestatten es, Tiere in die Kabine mit­zunehmen. Andere dagegen verfügen über eigene Hunderäume. Hier kön­nen die Tierbesitzer ihre Tiere besuchen. Auf den Fähren der Italien. Staatsbahnen, die Sizilien und Sardinien mit der Halbinsel verbinden, wird pro Tier eine um 40% reduzierte Fahrkarte verlangt.

Quelle und weitere Informationen: Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt (01.07.2009)                    

Alle Angaben sind nach besten Wissen zusammengestellt worden, jedoch können wir keine Gewähr für Ihre Richtigkeit übernehmen. Änderungen sind jederzeit möglich und jeder Reisende sollte sich selbst vor seiner Abreise noch bei den relevanten Stellen nach den aktuellen Regelungen erkundigen.

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