Einreisebestimmungen für Kanada
Bei der Einfuhr von Haustieren ist in einigen Fällen ein Impfzeugnis erforderlich.
Eine Quarantäne ist bei Haustieren in der Regel nicht notwendig. Hunde und Katzen dürfen nach Kanada eingeführt werden, wenn bei der Ankunft in Kanada eine amtstierärztliche Bescheinigung über eine mindestens einen Monat und höchstens ein Jahr zurückliegende Tollwutimpfung vorgelegt wird.
Beim Fehlen dieser Bescheinigung muß das Tier mindestens einen Monat in Quarantäne.
Die Regelungen für alle Haustiere richten sich nach Art, Alter und Herkunftland des Tieres. Bitte informieren Sie vor Ihrer Abreise auf der Website der Canadian Food Inspection Agency / Agence canadienne d'inspection des aliments:
Canadian Food Inspection Agency / Agence canadienne d'inspection 59 Camelot Drive, Ottawa, Ontario, K1A 0Y9 Canada Tel: (613) 225-2342, Fax: (613) 228-6601 Internet: www.inspection.gc.ca
Quelle: Kanadische Botschaft
Weitere Informationen von der Canadian Food Inspection Agency
Hunde aus jedem Land können ohne Quarantäne nach Kanada einreisen. Je nachdem, ob das Herkunftsland vom kanadischen Staat als tollwut-frei oder nicht klassifiziert wird, gelten jedoch besondere Einreisebedingungen.
Import von Familienhunden - Section 1
Hunde im Alter von 8 Monaten oder jünger aus jeglichem Land:
1.) Domestizierte bzw. Haushunde im Alter von 3 - 8 Monaten, die von ihren Besitzern begleitet werden, benötigen einen Nachweis über eine Tollwutimpfung gemäß Section 2, wenn sie aus einem tollwut-freien Land einreisen, gemäß Section 3, wenn sie aus einem nicht für tollwut-frei erklärten Land kommen. Weitere Dokumente sind nicht notwendig. Hunde, die jünger als 3 Monate alt sind, benötigen keine Tollwutimpfung oder Nachweis, daß sie aus einem tollwut-freien Land kommen.
(Anmerkung: Deutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein gelten als Tollwut-Länder; für sie gelten die weiteren Bestimmungen aus Section 3.)
Import von Familienhunden - Section 2
siehe Importations of Domestic Dogs - Section 2 Dogs three (3) months of age or older from rabies-free countries (Englisch)
Import von Familienhunden - Section 3
Hunde im Alter von 3 Monaten oder älter aus einem Tollwut-Land
Domestizierte oder Familienhund dürfen nach Kanada einreisen, wenn eine von einem im Herkunftsland zugelassenen Tierarzt ausgestellte Tollwut-Impfbescheinigung in englisch oder französisch mitgeführt wird, durch die der Hund eindeutig identifiziert werden kann und die kürzliche Impfung gegen Tollwut belegt wird. Das Dokument sollte die Rasse, Farbe, das Gewicht etc. des Hunde sowie den handelüblichen Namen des lizensierten Tollwutimpfstoffes inkl. der Seriennummer sowie die Dauer der Wirksamkeit (bis zu 3 Jahre) enthalten. Sollte die Wirksamkeitsdauer nicht auf dem Dokument erwähnt werden, wird von einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgegangen.
Zwischen der Tollwutimpfung und der Einreise nach Kanada gibt es keine Mindestwartezeit. Hunde unter 3 Monaten müssen nicht gegen Tollwut geimpft werden.
Erfüllt ein Tier diese Voraussetzungen nicht, muß der Halter sein Tier innerhalb einer vorgegebenen Zeit auf eigene Kosten gegen Tollwut impfen lassen und der zuständigen Behörde den entsprechenden Nachweis vorlegen.
Achtung: Für Hunde, die nicht von Ihren Besitzern begleitet werden bzw. für kommerzielle Zwecke eingeführt werden, gelten andere Bedingungen!
Anmerkung 1 Behindertenbegleithunde wie z.B. Blindenführhunde sind von den Einfuhrbeschränkungen ausgenommen, wenn sie von der zu helfenden Person begleitet werden.
Anmerkung 2 Sollten Sie regelmäßig Hunde und/oder mehr als einen Hund einführen, kann ein Nachweis verlangt werden, daß es Ihre eigenen Hunde sind und nicht zum Verkauf eingeführt werden.
Anmerkung 3 Gewerbliche Züchter können Hunde, die jünger als 8 Monate sind, für eine zeitlich begrenzte Zeit ohne Einfuhrgenehmigung importieren zu Ausstellungszwecken einführen, wenn Sie den Nachweis durch die veranstaltende Organisation erbringen können, daß die Tiere an einer Ausstellung/Zuchtshow teilnehmen. Ein gültiger Tollwutnachweis ist notwendig.
Anmerkung 4 Pitbulls dürfen aufgrund der örtlichen Gesetzeslage seit dem 29.08.2005 nicht mehr in die Provinz Ontaria eingeführt werden. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Ontario Ministry of the Attorney General's.
Gebühren
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Kanada fallen die folgenden Gebühren für die Begutachtung der Tiere und Einfuhrpapiere an. Diese Gebühr muß direkt vor Ort gezahlt werden.
$ 30,- + Steuern für das erste Tier $ 5,- + Steuern für jedes weitere Tier
Sollten die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllt werden, muß das Tier/die Tiere auf Kosten des Besitzers innerhalb von 2 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Zusätzliche Gebühr:
$ 55,- + Steuern für das erste Tier $ 30,- + Steuern für jedes weitere Tier
Da für die Einfuhr von Hundefutter spezielle Bedingungen gelten, empfehlen wir, das Futter für Ihrne Hund vor Ort zu erwerben.
Die jeweilig genutzte Fluglinie kann separat noch weitere Vorschrfiten für den Transport von Hunden, z.B. die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, verlangen.
Auszug aus den neuen EU-Einreisebestimmungen - Wichtig für die Rückreise in die EU!
Bei der Einreise von Heimtieren aus den Drittländern Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan sowie aus einem gelisteten Drittland in einen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat. (Z.B. auch bei der Durchreise der Schweiz etc. zu beachten).
Zitat:
“Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich) aus sogenannten gelisteten Drittländern (3)(Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 998/2003, Teil B Abschnitt 2 oder Teil C ), muss
jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und
in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm; die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers).”
Lt. der Verordnung EG) 590/2006 der Kommission vom 12. April 2006 gehört Kroatien zu den gelisteten Drittländern, für die festgestellt wurde, daß “das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Verbringungen von ihrem Hoheitsgebiet in die Gemeinschaft nicht höher ist als das Risiko bei Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten” (Quelle)
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Bitte beachten Sie auch, daß bei der Einreise mit mehr als 2 Hunden von einigen Bundesländern wie z.B. Hessen (Flughafen Frankfurt!) eine entsprechende Erlaubnis beantrag und vorgelegt werden muß.

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