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Weitere Mietbedingungen

Waldblick & Sonnenschein an der Mecklenburger Seenplatte

  • Der Mieter ist während der Mietdauer für das Objekt samt zugehörigem Inventar verantwortlich und für eventuell selbstverschuldete Schäden erstattungspflichtig. Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in sauberem Zustand und ist verpflichtet, das Haus in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen.
  • Eventuelle Schäden am Mietobjekt bei Ankunft sind unverzüglich mitzuteilen (Tel. 05481/846043). Der Vermieter wird für Abhilfe sorgen. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, insbesondere bei der Abstellung kleinerer Mängel mitzuwirken, sowie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.
  • Die Zufahrt über und die Nutzung des Flurstückes 49/12 geschieht auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass der darauf befindliche Weg ein unbefestigter Schotter/Sandweg ist und kein Winterdienst durchgeführt wird. Die zusätzlichen Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück können mitgenutzt werden, jedoch ist auch hier die Pflege eingeschränkt und die Nutzung auf eigene Gefahr.
  • Da das Haus in ländlicher Umgebung liegt, kann der Vermieter für Insektenvorkommen nicht haftbar gemacht werden.
  • Sollte aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, das Ferienhaus nicht zur Verfügung stehen  (Ausfall von Versorgungsleitungen, Brand etc.) und kein gleichwertiges Haus angeboten werden können, wird der volle Mietpreis innerhalb von zwei Wochen zurück erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • Sollte aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, das Kanu nicht zur Verfügung stehen  (Diebstahl etc.) und kein gleichwertiges Boot angeboten werden können, hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz.


 

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