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Mietbedingungen

Die folgenden Mietbedingen gelten für die Unterkünfte auf der Halbinsel Eiderstedt, Schleswig- Holstein:

Lütte Villa - Dat Ole Fischerhuus - Ferienwohnung Schwienskrog II

§1
Mehr als mit der Buchung angegebene Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden.

§2
Das Feriendomizil muss am Abreisetag stets um 10 Uhr geräumt sein. Ebenso kann es nicht vor 15 Uhr belegt werden, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.

§3
Im Falle einer Stornierung bzw. Rücktritt des Mieters von der Buchung werden folgende
Rücktrittskosten berechnet:
bis zum 60. Tag vor dem Anreisetag 25 % des Mietpreises,
ab dem 59. Tag vor dem Anreisetag 50 % des Mietpreises,
ab dem 29. Tag vor dem Anreisetag 75 % des Mietpreises,
ab dem 14. Tag vor dem Anreisetag 90 % des Mietpreises.
Wir empfehlen daher eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 4
Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht beziehbar ist. Außer der Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung ausgeschlossen.

§ 5
Hinsichtlich möglicher Schäden an den Inneneinrichtungen bzw. an den Haushalts- und Freizeitgeräten verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter unverzüglich eine Mitteilung über Schaden und Schadenshergang schriftlich zu übersenden. Sollte die Haftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden nicht aufkommen, erklärt sich der Mieter bereits jetzt damit einverstanden, den Schaden innerhalb von 14 Tagen selbst zu begleichen. Der Verlust der Hausschlüssel ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen, um weitergehenden Schaden z.B. gegenüber weiteren Feriengästen auszuschließen. Der Mieter erklärt sich in diesem Fall bereits jetzt damit einverstanden, dass bei Verlust eines Haustürschlüssels, das Haustürschloss auf Kosten des Mieters ausgewechselt wird. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, wenn der Mieter sich oder einem Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt hat. Für Schäden an Leib und Leben bzw. Gesundheit haftet der Vermieter nur bei mind. grober Fahrlässigkeit, andernfalls ist Vorsatz erforderlich.

§ 6
Haustiere, wie z.B. Hunde, werden nur unter der Bedingung aufgenommen, dass für diese Tiere eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, um Dritte vor möglichen Schäden abzusichern. Daher erklärt der Haustierbesitzer hiermit gleichzeitig, dass eine Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen ist.

§ 7
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das für Oldenswort zuständige Amtsgericht.


Stand 05/2008. Änderungen durch die Vermieter vorbehalten.

 

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