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Einreisebestimmungen für Hunde in Norwegen

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern der EU (außer Schweden)

1. Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.

2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein.

Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.

Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.

Hier finden Sie die Übersicht über die Laboratorien, die die Bestimmung des Antikörpertiters vornehmen können: http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_de.htm

Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht werden, erforderlich.

Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.

3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.

Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten Norwegen, Schweden und Finland nicht verlassen haben.

4. Heimtierausweis
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.

5. Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).

Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z. B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.

Bitte beachten Sie, daß in Norwegen Anleinpflicht herrscht und daß Sie für die Entfernung der Ausscheidungen Ihres Tieres verantwortlich sind. Nehmen Sie also Tüte und Schäufelchen mit!

Gefährliche Hunde

Unter gefährlichen Hunden sind Hunde oder Hundetypen zu verstehen, die besonders agressiv, kampfwillig und ausdauernd sind und die aufgrund dieser Eigenschaften gefährlich für Menschen und Tiere sind.

Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder Embryos gefährlicher Hunde.

Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen:

   * Pitbullterrier
   * Amerikanischer Staffordshire Terrier
   * Fila brasileiro
   * Toso inu
   * Dogo argentino

Als gefährlich sind ausserdem Hunde oder Hundetypen anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil.

Für weitere Informationen wird auf Hundeloven (Hundegesetz) und Forskrift om hunder (Vorschrift über Hunde) verwiesen.

Quelle: Mattilsynet, Norwegische Botschaft (01.07.2008)

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

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