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Einreisebestimmungen für Hunde nach Schweden
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden.
Ein vollständiger Impfschutz gegen Tollwut muß durch eine Antikörperbestimmung nachgewiesen sein. Die Höhe des Titers, wird durch eine Blutuntersuchung festgestellt und muß mindestens 0,5 IU/ml betragen. Die Blutabnahme darf frühestens 120 Tage (Schweden), spätestens jedoch 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen.
Eine Entwurmung auf den Zwergbandwurm (Echinococcus spp) muß von einem Tierarzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise durchgeführt werden.
Eine Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert, ist notwendig.
Folgende, vor dem 03. Juli 2004 geltenden Einfuhranforderungen wurden aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/ Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.
Es besteht Anleinpflicht, Hundekot sollte immer entfernt werden.
Ein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen besteht nicht. Sie müssen Ihr Tier und die Papiere bei der Einreise dem Zoll unaufgefordert vorzeigen (Deklaration)
Für Haustiere aus der Schweiz gelten die gleichen Regeln, da die Schweiz als Land mit niedrigem Tollwutrisiko eingestuft wird.
Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht. Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das
Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping. Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen: Montag – Freitag 9.30 – 11.30, 13.00 – 15.00 Uhr Telefon-Durchwahl: +46-36-15 55 33
Quelle: Visit Sweden (30.06.2008)
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!
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