Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden.
Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.
Es gilt wie für die Einfuhr in Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Folgende Bestimmungen müssen erfüllt werden:
- Genaue Identifizierung (Mikrochip oder Tätowierung, wenn diese vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde und gut leserlich ist)
- gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein); Es gibt keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.
- Europäischer Pass (Ausstellung bis zum 29.12.2014: gemäß der EU-Entscheidung Nr. 2003/803 – Ausstellung nach dem 28.12.2014: gemäß EU-Verordnung Nr. 577/2013), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen.
Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris, erforderlich.
Hunde der 1. Kategorie Die Einreise von sowie der Transit durch Frankreich mit sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie nach Frankreich ist verboten.
Zur 1. Kategorie, DIE IN KEINEM VOM INTERNATIONALEN HUNDEVERBAND (WWW.FCI.BE) ZUGELASSENEN STAMMBUCH EINGETRAGEN SIND (ohne Stammbaum/Pedigree) gehören Hunde der folgenden Rassen/Mischungen:
Eine genauere Beschreibung der “Hundetypen” finden sie hier auf der Webseite der französischen Botschaft.
Achtung: Zur Kategorie 1 zählen auch American Staffordshire Terrier und “Staffordshire Terrier” ohne FCI- anerkannte Papiere, demnach auch für deren Mixe!) Eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten reichen nicht aus!
Hunde der 2. Kategorie
Für Hunde der 2. Kategorie gelten strikte Einfuhrbedingungen und Haltungsbedingungen in Frankreich - Auch für Touristen!
Der Hund muss:
1. In einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sein (ebenso in einem vom französischen Ministerium für Landwirtschaft anerkannten Stammbuch). Auskunft unter: www.scc.asso.fr oder http://www.fci.be/members.asp?lang=fr&sel=1 und die Dokumente, die die Eintragung bestätigen, mit sich führen. (Außer für die Hunde des Typus Rottweiler, aus der 2. Kategorie)
Die Papiere des Hundes sollten immer mitgeführt werden!
2. - identifiziert sein – einen EU-Pass besitzen – eine gültige Tollwutimpfung aufweisen können
Haltungsbedingungen - Der Eigentümer muss:
3. – selbst für die folgenden Bedingungen haften: • Mindestens 18 Jahre alt sein • nicht unter Vormundschaft stehen (außer wenn es vom Vormundschaftsrichter genehmigt wurde) • nicht vorbestraft sein (Haftstrafe mit oder ohne Bewährung, die in einem Strafregister eingetragen ist)
4. – im Besitz eines EIGNUNGSNACHWEISES sein (Nur ein bevollmächtigter französischer Ausbilder darf diese Bescheinigung nach einem mindestens 7-stündigen Kurs ausstellen)
5. – nachweisen, dass der Hund einer VERHALTENSBEGUTACHTUNG unterzogen wurde (nur ein bevollmächtigter französischer Tierarzt, der in einem Präfektverzeichnis registriert ist, darf Verhaltensbegutachtungen durchführen und eine Bescheinigung aushändigen)
6. – im Besitz einer SPEZIFISCHEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG sein, für eventuelle Schäden, die der Hund in Frankreich verursachen könnte
7. – seinen Hund an der Leine führen und in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln mit einem Maulkorb versehen
8. – eine BESITZGENEHMIGUNG (Gesetz vom 20. Juni 2008) der Gemeinde seines Erstwohnsitzes vorlegen können, in der er seinen Hund in der Gemeinde mit den folgenden Dokumenten deklariert: ∙ Identifizierungskarte ∙ EU-Pass mit gültiger Tollwutimpfung ∙ Nachweis der Haftpflichtversicherung (s. Versicherungen) ∙ die Verhaltensbegutachtung seines Hundes ∙ der Eignungsnachweis; falls es sich nicht um den Besitzer des Hundes handelt : das Fähigkeitszeugnis ∙ Ausweis des Besitzers
9. – Alle Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert sein und in ein innerstaatliche Register eingetragen werden (Fichier National Canin)
Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Hund eventuell einer dieser Kategorien gefährlicher Hunde zugeordnet werden kann (Kategorie 1 siehe oben oder Kategorie 2 ), muss der Hundehalter eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes vorlegen können, die bestätigt, dass das Tier nicht einer dieser Kategorien angehört. Die Erteilungskriterien dieser Bescheinigung können eventuell von einem französischen Veterinär verifiziert werden. Ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer nicht wahrheitsgemäßen Bescheinigung, muss der Halter, im Falle einer Kontrolle in Frankreich, mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen - dies kann u.U. zur Beschlagnahmung des Hundes führen. Daher ist, bei der Einfuhr nach Frankreich von Hunden die diesen Kategorien ähneln, Vorsicht angebracht.
Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bullterrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes und die Leinenführung von einer Volljährigen Person werden aber empfohlen.
Die französische Botschaft rät:
“Wenn Sie und/oder Ihr Tierarzt nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.”
ACHTUNG!
Offiziell sind Hunde am Strand nicht gestattet.
Wenn Ihnen Ihr Hund entlaufen ist: Von Deutschland aus: Tel: 0033- 1 49 93 30 30 Innerhalb Frankreichs: Tel: 01 49 93 30 30
Quelle: Französische Botschaft (03.07.2015)
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reise- warnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!
Hier finden Sie unser Unterkunftsangebot für Frankreich.
|