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Einreisebestimmungen für Hunde nach Kroatien

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden.

Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Spezielle Einreisebestimmungen für Kroatien

Hunde und Katzen sowie andere Haustiere, die der Besitzer wegen eines kürzeren Aufenthalts in der Republik Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) nach Kroatien eingeführt, müssen an der Grenze gemeldet werden.

Es gilt die folgende Verordnung:

Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen einen Mikrochip haben, dessen Nummer mit dem EU-Pass übereinstimmen muß sowie ein internationales Zertifikat über den Gesundheitszustand oder EU-Pass besitzen, worin bestätigt wird, daß das Tier gesund ist und keine Anzeichen von ansteckenden Krankheiten aufweist.

Bei Hunden und Katzen zusätzlich:
Das Tier muß unbedingt gegen Tollwut geimpft sein.

Eine Einfuhr von Tieren der oben genannten Kategorien (Welpen usw.), welche jünger als 3 Monate und nicht gegen Tollwut geimpft sind, wird erlaubt, insofern sie über einen Tierausweis verfügen, wenn sie seit Geburt an demselben Ort gelebt haben und nicht in Kontakt mit wilden Tieren, welche einer Infektion ausgesetzt sein könnten, oder sich in Begleitung der der Tiermutter, von welcher sie noch abhängig sind, was in der Tierausweis oder einem Zertifikat bestätigt wird, befinden.

Die erste Tollwutimpfung muß bei Einreise mindestens 15 Tage zurückliegen.

Nach der Verordnung über gefährliche Hunderassen (Amtsblatt NN 117/08) ist es untersagt, als gefährlich eingestufte Hunderassen wie den Pitbull Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI- Federation Cynologique Internationale) eingetragen sind, nach Kroatien ein- und mitzuführen.

Zur Anfrage über die Verbringung und Führung von Hunden der Rasse Staffordshire Terrier- Mischling, Rottweiler und Kangal auf dem Gebiet der Republik Kroatien kann man Ihnen mitteilen:

Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hune (Amtsblatt Narodne novine Nr. 117/08) gilt als “gefährlich” irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:

  • ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
  • ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hunde angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
  • gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organisierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
  • Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pitbull Terrier) und deren Kreuzungen stammen.

Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, daß Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I. nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.

Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde der Rassen Rottweiler und Kangal gestattet,

während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist,

weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull - Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier - aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des kroatischen Kynologieverbands haben und in das kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroation verbracht werden können.

Auch wird mitgeteilt, daß die Einreise nach Republik Kroatien mit einem Hund, der über eine Impfung gegen Tollwut mit einer Wirkdauer von 3 Jahren verfügt, zulässig ist. Aber Impfdatum und die Gültigkeit der Impfung müssen im Pass eingetragen sein.

Zudem befindet sich auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und die Ländliche Entwicklung weitere Informationen (in englischer Sprache) über die Einfuhr von Haustieren, das Sie unter folgendem Link abrufen können:

http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=1083

Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht in Kroatien:
Dobermann, Americanischer Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.

Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.

Quelle: Info-Fax der kroatischen Botschaft Berlin (02.08.2013)

 

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reise- warnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Hier finden Sie unser Unterkunftsangebot für Kroatien.

Alle Angaben sind nach besten Wissen zusammengestellt worden, jedoch können wir keine Gewähr für Ihre Richtigkeit übernehmen. Änderungen sind jederzeit möglich und jeder Reisende sollte sich selbst vor seiner Abreise noch bei den relevanten Stellen nach den aktuellen Regelungen erkundigen.
Die obigen Regeln gelten nur, wenn Sie in einem EU-Land wohnen.

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