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Einreisebestimmungen für Hunde nach Spanien

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Bei Reisen nach Spanien muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers
eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHONorm) vorgenommen wurde.

Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt.

In Spanien gelten hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb und als gefährlich eingestufter Rassen regionale Regelungen.

Regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen.
Besitzer von Hunden, die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden.

Weitere Informationen

  • Es ist nützlich, die Nummer des Tierarztnotrufs an Ihrem Reiseziel in Erfahrung zu bringen.

    Neben den Einreisebestimmungen sollten Sie auch beachten, dass
  • die Verwendung von Maulkörben für Hunde in einigen Regionen Spaniens obligatorisch ist,
  • das Tier mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein muss,
  • das Tier in einem geeigneten Transportkäfig zu reisen hat,
  • Tiere nicht in allen Unterkünften gestattet sind, und dass
  • Tiere bei den meisten Restaurants draußen bleiben müssen

Quelle: Intervet (02.07.2008)

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

Unser Unterkunftsangebot für Spanien

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