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Einreisebestimmungen für Hunde nach Kroatien

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden.

Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Spezielle Einreisebestimmungen für Kroatien inkl. wichtiger Informationen für die Rückreise

Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss.

Vom Tierarzt ist eine Bestätigung erforderlich, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.

Eine mindestens 6-monatige und nicht älter als 1 Jahr alte Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist vorzulegen.

Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen.

Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht:
Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.

Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.

Quelle: Intervet (02.07.2008)

Achtung:

Kroatien zählt zu den gelisteten Drittländern gemäß Anhang II, Teil C der Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1467/2006 vom 4. Oktober 2006

Wer aus diesen Ländern Tiere einführt/zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/824/EG, ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.

Auszug aus den neuen EU-Einreisebestimmungen
Wichtig für die Rückreise in die EU aus Kroatien!

Bei der Einreise von Heimtieren aus den Drittländern Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan sowie aus einem gelisteten Drittland in einen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat. (Z.B. auch bei der Durchreise der Schweiz etc. zu beachten).

Zitat:

“Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich) aus sogenannten gelisteten Drittländern (3)(Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 998/2003, Teil B Abschnitt 2 oder Teil C ), muss

  • jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und
  • in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm; die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers).”

Lt. der Verordnung EG) 590/2006 der Kommission vom 12. April 2006 gehört Kroatien zu den gelisteten Drittländern, für die festgestellt wurde, daß “das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Verbringungen von ihrem Hoheitsgebiet in die Gemeinschaft nicht höher ist als das Risiko bei Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten”

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (02.07.2008)

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Alle Angaben sind nach besten Wissen zusammengestellt worden, jedoch können wir keine Gewähr für Ihre Richtigkeit übernehmen. Änderungen sind jederzeit möglich und jeder Reisende sollte sich selbst vor seiner Abreise noch bei den relevanten Stellen nach den aktuellen Regelungen erkundigen.

Hier finden Sie unser Unterkunftsangebot für Kroatien.

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