Es gelten die Miet- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Bitte beachten Sie, daß in Niedersachsen während der Brut- und Setzzeit (01.04. - 15.07. eines Jahres) Leinenpflicht besteht.
In Niedersachsen gibt es keine Rasselisten, doch natürlich können wie in ganz Deutschland die einzelnen Gemeinden Vorschriften z.B. über Leinenpflicht etc. für bestimmten Gebiete erlassen. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Fremdenver- kehrsamt; gern helfen wir Ihnen dabei weiter.
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