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Mit Hund und Kegel
Urlaub mit Hund

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Einreisebestimmungen für Hunde nach Polen

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Bei Reisen muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHONorm) vorgenommen wurde.

Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt.

Quelle: Intervet (17.07.2008)

An Stränden und in Gebieten, wo sich viele Menschen aufhalten, besteht genereller Leinenzwang für Hunde; in öffentlichen Verkehrsmitteln zudem Leinenzwang.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

Unser Unterkunftsangebot für Polen

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Es gelten die Miet- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

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