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Mit Hund und Kegel Urlaub mit Hund
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Unsere Partner
Um Ihnen ein möglichst breitgefächertes Angebot bieten zu können, arbeiten wir nicht nur mit privaten Anbietern, deren Unterkünfte Sie auf der Seite des jeweiligen (Bundes-) Landes unter Ferienhäuser finden, sondern auch größeren, renommierten Partnern zusammen.
Durchstöbern Sie ihr Online-Angebot, denn hier können Sie konkret nach noch verfügbaren Häusern zu gewünschten Reisezeit und auch nach anderen Kriterien wie z.B. die Entfernung vom Wasser, Ausstattung des Hauses und Preis suchen. Und natürlich sollten Sie gegebenenfalls das Häkchen bei den Haustieren nicht vergessen!
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Dancenter Dänemark, Norwegen, Schweden, Deutschland
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Novasol Dänemark, Schweden, Norwegen. Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien, Österreich, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Deutschland, Niederlande, Belgien, Kroatien
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Belvilla Holland, Belgien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal, Spanien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Schweiz
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Dansommer Dänemark, Schweden, Norwegen, Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien, Österreich, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Deutschland, Niederlande, Belgien, Kroatien
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Cuendet Toskana (Italien)
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Zusätzlich arbeiten wir mit einigen Hotels und privaten Vermietern von Ferienwohnungen/-häusern zusammen, die ebenfalls alle Hunde aufnehmen. Diese Unterkünfte finden Sie auf den jeweiligen Länderseiten unter Ferienhäuser.
Wir sind stets bemüht, noch weitere Hotels, Pensionen oder private Ferienwohnungen/-häuser in unser Programm aufzunehmen, um die Auswahl für Sie noch zu vergrößern.
Sollten Sie eine hundefreundliche Unterkunft kennen, die auf dieser Seite noch fehlt oder selber eine Ferienunterkunft an Hundebesitzer vermieten und auf dieser Seite präsentieren wollen, senden Sie uns doch bitte eine
E-Mail.
Mit Inkrafttreten der Pauschalreiserichtlinie vom 01.07.2018 gelten Ferienhausvermittlungen nicht mehr als Pauschalreisen und sind somit nicht mehr entsprechend abgesichert. Es werden keine Reisepreissicherungsscheine nach § 651 BGB hierfür mehr ausgegeben. Etwaige Ansprüche sind an die Ferienhausvermieter selbst zu stellen.
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