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Reisebestimmungen für Hunde, Katzen
und Frettchen innerhalb der EU

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden.

Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Seit dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.

In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU- Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.

Erforderlich ist außerdem, dass Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Mikrochip oder durch Tätowierung (nur noch übergangsweise bis zum Jahr 2011) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU.

Ermächtigung für Tierärzte
Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 sieht vor, dass die neuen Heimtierausweise nur von Tierärzten/-innen ausgestellt werden dürfen, die hierzu behördlich legitimiert worden sind.

Mit der behördlichen Legitimation für das Ausstellen der Heimtierausweise übernimmt der Tier- arzt zugleich die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße Ausfüllen des neuen Dokumentes.

Sonstiges:
Maulkorb und Leine sind mitzuführen (für Hunde)

Für andere Heimtiere, etwa Nager, Hauskaninchen oder Vögel (ausgenommen Geflügel) sind keine Bescheinigungen erforderlich.

Es dürfen allerdings maximal 5 Tiere pro Person mitgeführt werden.
Im Ausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird, sollten Tollwutimpfungen und andere Impfungen attestiert sowie weitere Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere gemacht werden. Ziel ist ein vollständiger Überblick über den Gesundheitszustand des betreffenden Tieres.

Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen.

Quelle: Italienische Zentrale für Tourismus ENIT (01.07.2008)

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

Hier finden Sie unser Unterkunftsangebot für Italien.

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