Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Einreisebestimmungen
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Allgemeine Hinweise
Leinenpflicht
Hunde müssen in Italien ab April 2009 an der Leine geführt werden. Die Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein. Demnach müssen ausziehbare Leinen zu blockieren sein, um die festgelegte Länge auch einzuhalten zu können.
Autofahren
Bitte beachten Sie, daß auf vielen Strecken Mautgebühren erhoben werden. Auch gibt es in einigen Städten wie z.b. Mailand oder Bologna eine City-Maut.
Auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften muß auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Eine reflektierende Warnweste muß mitgeführt und getragen werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften am Straßenrand aussteigt.
Achtung:
Geschäftsreisende und Urlauber, die mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen in Italien unterwegs sind, sollten sich strikt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wie der ADAC auf seiner Website informiert, drohen Rasern seit Anfang August 2010 deutlich höhere Bußgelder und Fahrverbote.
Wer 40 km/h oder mehr zu schnell fährt, muss mit einer Geldbuße zwischen 500 und 2.000 Euro sowie einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen. Wer 60 km/h über dem Tempolimit liegt, riskiert eine Geldbuße zwischen 779 und 3.119 Euro sowie ein Fahrverbot zwischen sechs und zwölf Monaten. Führerscheinneulinge dürfen in Italien künftig auf der Autobahn maximal 100 km/h fahren, 30 km/h weniger als alle anderen.
Reisende aus Deutschland können nicht darauf hoffen, dass die Bußgeldbescheide hierzulande nicht vollstreckt werden. Vor der Sommerpause hat der Bundestag eine EU-Regelung umgesetzt, wonach Bußgelder aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland eingetrieben werden können. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.
Strand
Bitte beachten Sie, daß das beliebte Reservieren von Strandplätzen mit Handtüchern etc., z.B. am frühen Morgen, um die Plätze zu sichern, mit hohen Geldstrafen belegt wird!
Hundestrände
Transportbestimmungen für Tiere
AUTO Die Strassenverkehrsordnung schreibt vor, dass Hunde und Katzen auf dem Rücksitz reisen dürfen, wenn dies kein Hindernis bzw. Gefahr für das Fahren darstellt. Wenn mehrere Tiere gleichzeitig mit dem Auto befördert werden, empfiehlt sich der mit einer stabilen Trennwand versehene hintere Fahrzeugraum. Die Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Vorschrift liegt zwischen 50 und 200 Euro.
BAHN Die Tiere dürfen mit ihren Besitzern kostenlos reisen, wenn sie in Käfigen oder ähnlichen Behältnissen mit einer Abmessung von 70x50x30 cm untergebracht sind. In Zügen ist der Hund an der Leine zu führen zudem muss ein Maulkorb angelegt werden. Für Blindenhunde gelten andere Vorschriften.
FLUGZEUG Im Flugzeugraum dürfen nur Tiere reisen, die ein Gewicht von max. 8-10 kg aufweisen und in entsprechenden Käfigen untergebracht sind. Eine Flugkarte für nationale Flüge kostet ca. 20 Euro. Grosse Hunde reisen im luftverdichteten Laderaum.
SCHIFF Viele Schifffahrtsgesellschaften gestatten es, Tiere in die Kabine mitzunehmen. Andere dagegen verfügen über eigene Hunderäume. Hier können die Tierbesitzer ihre Tiere besuchen. Auf den Fähren der Italien. Staatsbahnen, die Sizilien und Sardinien mit der Halbinsel verbinden, wird pro Tier eine um 40% reduzierte Fahrkarte verlangt.
Quelle und weitere Informationen: Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt (01.07.2009)
Alle Angaben sind nach besten Wissen zusammengestellt worden, jedoch können wir keine Gewähr für Ihre Richtigkeit übernehmen. Änderungen sind jederzeit möglich und jeder Reisende sollte sich selbst vor seiner Abreise noch bei den relevanten Stellen nach den aktuellen Regelungen erkundigen.
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