Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.
Achtung!!
Seit dem 01.07.2010 gilt eine neue Liste von Rassen, deren Haltung, Zucht und Einfuhr nach Dänemark verboten ist, Näheres s. unten. (Klick hier)
Zusammenfassung der Einreisebestimmungen für Dänemark:
• Chip oder Tätowierung • EU-Heimtierausweis • Gültige Tollwutimpfung
In Dänemark gelten zwei Hunderassen als besonders gefährlich: Pitt Bull Terrier und Tosa Inu. Einreise, Haltung und Züchtung von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind streng verboten, und wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes.
Identifizierbarkeit Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land** nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. ein Ohrtätowierung). Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.
EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.
** EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.
Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen Wenn man in Dänemark einen Wohnsitz hat, ist es möglich eine Genehmigung zur Einfuhr nach Dänemark von ungeimpften Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die junger als 3 Monate alt sind, zu bekommen. Wenn die Reise ausschließlich als Urlaub angesehen werden kann, ist es nicht möglich eine solche Genehmigung zu bekommen.
Alleinereisende Tiere Wenn das Haustier bzw. die Haustiere nicht vom Besitzer, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier bzw. die Haustiere hat, begleitet wird, muss die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet werden
Gefährliche Hunde
Neue Regeln ab 1. Juli 2010
Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:
1) Pitbull Terrier 2) Tosa Inu 3) Amerikanischer Staffordshire Terrier 4) Fila Brasileiro 5) Dogo Argentino 6) Amerikanische Bulldogge 7) Boerboel 8) Kangal 9) Zentralasiatischer Ovtcharka 10) Kaukasischer Ovtcharka 11) Südrussischer Ovtcharka 12) Tornjak 13) Sarplaninac
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen sich ohne Leine in sogenannten "Hundewäldern" bewegen, müssen jedoch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Die Befreiung gilt nur für Hundewälder, d. h. in abgegrenzten Bereichen, die Waldbesitzer den Inhabern von Hunden zur Verfügung gestellt haben, um den Hund dort ohne Leine zu bewegen. Es ist also keinesfalls eine allgemeine Ausnahme, die alle öffentlichen Parks und Wälder oder öffentlich zugängliche Trainingsplätze oder dergleichen umfasst.
Wenn nach dem 17. März 2010 ein Hund, der von dem Verbot betroffen ist, erworben wurde, kann die Polizei entscheiden, dass der Hund getötet wird. Hunde, die nach diesem Datum geboren, übertragen oder verkauft werden sind nicht Gegenstand dieser Übergangsregelung.
(Quelle Dänisches Justizministerium, Übersetzung ohne Gewähr)
Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. • In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Quelle: Dänisches Außenministerium, Dänische Botschaft Berlin
Ausstellungen Obwohl die Tollwutimpfung z.B. bei der Einreise nach Dänemark drei Jahre noch gültig ist, können häufiger Tollwutimpfungen bei Ausstellungen gefordert werden. Wenn man in einer Ausstellung teilnimmt, ist es erforderlich zu untersuchen ob es von der Seite der Veranstalter spezielle Impforderungen gibt
Weitere Informationen Reisen Sie als Tourist oder ziehen Sie nach Dänemark um und haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Lokalabteilung der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt an Ihrem Bestimmungsort.
Quelle: Königlich Dänische Botschaft (01.07.2008)
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Bornholm Im Transit zur Insel Bornholm gibt es keine Mitnahmeprobleme für Tier auf der Fähre von Kopenhagen zur Insel Bornholm.
Sollten Sie sich aber entscheiden mit Ihrem Tier über Schweden nach Bornholm zu reisen, gelten für Sie und für Ihr Tier zusätzlich die schwedischen Anforderungen. Wenn Sie mehr über die Anforderungen für diesen Transitweg erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte das Schwedische Amt für Landwirtschaft.
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere.
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!
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